Netzzugang
Grundlagen für den Zugang und die Nutzung unseres Erdgasnetzes sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
Darüber hinaus wird die Gestaltung des Netzzugangs in der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KoV) näher geregelt.
Die Stadtwerke Wernigerode GmbH stellt ihr Erdgasnetz Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung, damit diese ihre Kunden darüber beliefern können. Hierfür ist zwischen dem Lieferanten und den Stadtwerken ein entsprechender Lieferantenrahmenvertrag abzuschließen.
- Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 153 KB)
- Anlage 1: Preisblatt des Netzbetreibers (PDF, 60 KB)
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber (XLS, 56 KB)
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch - EDI (PDF, 39 KB)
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen (PDF, 53 KB)
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren (PDF, 14 KB)
- Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber (PDF, 23 KB)
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - Sperrung/Entsperrung (XLS, 22 KB)
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen und Datenformaten zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas festgelegt.
Zum 01.09.2013 wurde in Deutschland auf inländische Gaslieferungen das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. Dies beinhaltet eine Sonderregelung im Rahmen der Umsatzsteuer (Steuerschuldumkehr).
Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist, dass die an der innerdeutschen Gaslieferung beteiligten Unternehmen Wiederverkäufer im Sinne des § 3g UStG sind.
Für den Gasbereich liegt der Stadtwerke Wernigerode GmbH aktuell keine Wiederverkäuferbescheinigung vor.
Netzbetreiber sind alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli verpflichtet, den Grundversorger in ihrem Netzgebiet festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Wernigerode GmbH beliefert die Stadtwerke Wernigerode GmbH die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG.
Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Schierke: Die Stadtwerke Wernigerode GmbH ist seit 01.01.2020 Betreiber des dortigen Erdgasnetzes. Grund- und Ersatzversorger im Konzessionsgebiet Schierke ist die Harz Energie GmbH & Co. KG.
Immer dann, wenn Sie als Kunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich zudem weder in der Ersatz- noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Torsten Fuhrmann
Energiedaten- und Netznutzungsmanagement, Marktkommunikation