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Zähler für Gartenwasser

Abwassergebühren sparen 

Gerade in der warmen Jahreszeit verlangen Blumen und Rasen nach reichlich Wasser. Gesammeltes natürliches Regenwasser als Gießwasser zu nutzen, ist oft die günstigste Variante. Wenn Sie jedoch Trinkwasser als Gießwasser verwenden möchten, können Sie mit einem sogenannten Gartenwasserzähler Abwassergebühren sparen. 

So funktioniert‘s: 

Im Normalfall ist der jährliche Trinkwasserverbrauch zugleich die Grundlage für die Berechnung Ihrer Abwassergebühren. Da das im Garten genutzte Trinkwasser beim Gießen im Boden versickert, ist hierfür keine reguläre Abwasserentsorgung notwendig. Für diese Wassermengen brauchen Sie somit auch keine Abwassergebühren zahlen. Voraussetzung ist, dass das im Außenbereich verbrauchte Trinkwasser über einen Gartenwasserzähler erfasst wird. Nur so kann es später im Rahmen der Ermittlung der Abwassergebühren von Ihrer restlichen Trinkwassermenge, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, abgezogen werden.  

Gern bauen wir einen entsprechenden Zähler für Gartenwasser bei Ihnen ein. Wir lesen diesen jährlich ab und übermitteln die Daten an den zuständigen Abwasserverband. Ist die Eichfrist des Zählers nach sechs Jahren abgelaufen, tauschen wir ihn automatisch für Sie aus. Dies gehört zu unserem Service dazu und ist in den jährlichen Kosten bereits enthalten. 

Gartenwasserzähler (Einbaulänge 110 mm)Kosten (EUR/Jahr)
 bruttonetto
Qn 1,516,6013,95


Alternativ können Sie auch einen eigenen Zähler von einem Installateur montieren lassen. Damit dieser in die Gebührenberechnung eingehen kann, muss er vor der Inbetriebnahme von uns als zuständigen Netzbetreiber abgenommen und verplombt werden. Dies ist mit Kosten in Höhe von 21,60 EUR (brutto) verbunden. Unsere jährliche Ablesung des Zählers sowie die Datenübermittlung an den Abwasserverband sind im Preis bereits inbegriffen. Aufgrund der Eichfrist müssen Sie sich dann nach sechs Jahren um den Austausch des Zählers kümmern. Die genannten Kosten fallen dann erneut an. 

Zählerwesen

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Telefon: 03943 556-267

Telefax: 03943 556-443

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