Infos zum Strom
Klar und transparent
Die Erzeugung von Strom hat sich in Deutschland in den letzten Jahren stark gewandelt. Hintergrund ist die Energiewende und die beschlossene Steigerung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Quellen.
Die Stromkennzeichnung verdeutlicht die anteilige Zusammensetzung des in Deutschland erzeugten Stroms nach Energieträgern. Der bundesdeutsche Strom-Mix unterscheidet sich hierbei vom Mix der Stadtwerke Wernigerode. Einen großen Anteil der benötigten Strommengen erzeugen wir selbst durch eigene umweltschonende Anlagen.
Mit Hilfe der Stromkennzeichnung erhalten Sie genauere Informationen über die Herkunft, die Zusammensetzung und die Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms.
Der Strompreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Bestandteile | Haushalt (Verbrauchsfall: 3.500 kWh/Jahr) |
Steuern, Abgaben und Umlagen | 29 % |
Regulierte Netzentgelte* (inkl. Messung und Messstellenbetrieb) | 27 % |
Beschaffung, Vertrieb | 44 % |
(Quelle: BDEW, Stand: 01/2024; Alle Angaben beziehen sich auf die durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland.)
* kann regional deutlich variieren
Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Netzumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Umlage für abschaltbare Lasten: Die Umlage für abschaltbare Lasten dient auf Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Umlage nach § 19 StromNEV: Die § 19 StromNEV-Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWKG-Umlage: Mit der KWKG-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
(Quelle Erklärfilme: ASEW, Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung)
Verbrauchsfall: 2.500 kWh/Jahr | Grundpreis (EUR/Jahr) | Arbeitspreis (ct/kWh) |
Stromsteuer | 2,05 | |
Konzessionsabgabe * | 1,59 | |
EEG-Umlage | 0,000 | |
KWKG-Aufschlag | 0,275 | |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV | 0,403 | |
Offshore-Netzumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG | 0,656 | |
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV | entfällt | |
Entgelte des Netzbetreibers: | ||
- Netzentgelt | 36,00 | 6,68 |
- Messstellenbetrieb ** | 11,97 | |
Beschaffung und Vertrieb | 52,87 | 16,496 |
Nettopreis | 100,84 | 28,15 |
Umsatzsteuer i.H.v. 19 % | 19,16 | 5,35 |
Bruttopreis | 120,00 | 33,50 |
(Stand: 14.11.2023)
* gilt für Wernigerode, in Darlingerode und Drübeck beträgt die Konzessionsabgabe 1,32 ct/kWh
** durchschnittliche Kosten in der Grund- und Ersatzversorgung
Weitere Informationen zu den oben genannten Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen finden Sie auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.