Allgemeine Bedingungen
Gesetzliche Vorgaben und Ergänzende Bedingungen
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Bedingungen, die die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Anschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern bilden.
Am 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.
- NAV inkl. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH (PDF, 258 KB)
- Informationen zur Einführung der NAV und NDAV (PDF, 30 KB)
Vertragsanpassungsmöglichkeit gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG: "Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt."
Am 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten. Diese bildet die Grundlage für alle mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH bestehenden Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Erdgas nutzen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.
- NDAV inkl. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH (PDF, 242 KB)
- Informationen zur Einführung der NAV und NDAV (PDF, 30 KB)
Vertragsanpassungsmöglichkeit gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG: "Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt."
Für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Trinkwasser gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (AVBWasserV) sowie Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wernigerode GmbH.
Für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Fernwärme gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen (AVBFernwärmeV).