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Netzentgelte

Nachfolgend finden Sie die Preise für den Netzzugang Strom der Stadtwerke Wernigerode GmbH:

Gemäß StromNEV sind Netzbetreiber verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Die Stadtwerke Wernigerode GmbH verfährt hierbei gemäß dem Leitfaden der Bundesnetzagentur "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV". 

Für das Netzgebiet der Stadtwerke Wernigerode GmbH wurden entsprechend die folgenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten je Netzanschlussebene ermittelt:

Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten für in das Netz eingespeiste Strommengen nach § 18 StromNEV ein Entgelt für vermiedene Netznutzung (vNE). Dieses Entgelt entspricht dem Netzentgelt, das durch die Einspeisung in der vorgelagerten Netzebene vermieden wurde. In den Mindestvergütungssätzen nach EEG sind die vNE bereits enthalten (vgl. § 57 Absatz 3 EEG). 

Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom melden. Erfolgt keine Meldung, wird die Netzumlage nach der Letztverbrauchergruppe A, d.h. in voller Höhe berechnet.

Für die Meldung an die Stadtwerke Wernigerode GmbH ist das nachfolgende Formular zu nutzen: 

Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und senden Sie es unterzeichnet an:

Stadtwerke Wernigerode GmbH
Am Kupferhammer 38
38855 Wernigerode 

Gern können Sie uns auch eine E-Mail mit dem ausgefüllten, unterzeichneten Formular senden.

Abrechnungsservice

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Telefon: 03943 556-427

Telefax: 03943 556-443

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