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Kommunaler Wärmeplan

Die Zukunft der Wärmeversorgung vor Ort

Deutschland will laut Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden. Fast 40 % der CO2-Emissionen entstehen aktuell im Wärmesektor. Mehr als jede zweite Kilowattstunde Energie wird hier umgesetzt. Die Wärmewende ist daher entscheidend auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Lt. GEG muss seit 01.01.2024 jede in Neubauten installierte Heizung ihre Wärme zu 65 % aus erneuerbaren Energien erzeugen. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind Übergangsfristen vorgesehen.

Wärmeplanung der Kommune 

Damit Hauseigentümer eine fundierte Entscheidung über die Zukunft ihrer Heizung treffen können, sind Städte und Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Sie soll Sicherheit darüber geben, mit welcher Art von Wärmeversorgung Einwohner und Unternehmen vor Ort rechnen können.

Im Rahmen des kommunalen Wärmeplans wird festgelegt, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden sollen und wie die Wärmeversorgung auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden kann. Besondere Herausforderung dabei ist, dass die Gegebenheiten in jeder Ortschaft, jedem Stadtteil sehr unterschiedlich sind – angefangen von den Erzeugungsmöglichkeiten und Energiequellen, der bestehenden Infrastruktur bis zum Wärmebedarf. Es gilt daher örtlich den besten und effizientesten Weg zu ermitteln.

Die Fristen für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind nach Einwohnerzahl gestaffelt. Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern – wie Wernigerode – muss der Wärmeplan bis 30.06.2028 erstellt werden.

Auswirkungen des GEG für Gebäudeeigentümer

Die 65-%-Regel bezieht sich zunächst hauptsächlich auf den Einbau neuer Heizungen:

  • Für Haus- und Wohnungseigentümer, die aktuell mit Öl oder Gas heizen, ändert sich erstmal nichts. Die bestehende Heizung kann weiter betrieben werden und darf auch repariert werden. Bis 2045 muss sie jedoch klimaneutral umgestaltet sein.
  • Wenn in Bestandsgebäuden eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden soll, gilt es den kommunalen Wärmeplan zu beachten. Wenn weder der Anschluss an ein Wärmenetz noch ein klimaneutrales Gasnetz sichergestellt ist, müssen ab 2029 stufenweise ansteigende Anteile an erneuerbare Energien eingesetzt werden. Dies gilt auch für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.
  • Für diejenigen, die innerhalb von Neubaugebieten eine neue Heizung einbauen, gilt seit 01.01.2024 die 65-%-Regel. D.h. mindestens 65 % der Wärme, die mit der Heizungsanlage erzeugt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen.


Alle die Fernwärme nutzen, müssen nichts weiter beachten. Mit dem Anschluss an das örtliche Wärmenetz erfüllen Haus- und Wohnungseigentümer pauschal die gesetzlichen Vorgaben des GEG. Als Wärmeerzeuger werden wir die Fernwärme vor Ort Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umstellen. Sie brauchen somit nichts weiter tun.

Nähere Informationen zum Ausbau des Wärmenetzes der Stadtwerke Wernigerode finden Sie hier

Mögliche Technologien und Energieträger gemäß GEG

Bei einem Heizungstausch können Haus- und Wohnungseigentümer lt. GEG auf nachfolgende pauschale Erfüllungsoptionen zurückgreifen. Auch Kombinationen sind zulässig. 

  • Anschluss an das Wärmenetz (Fernwärme)
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • gasförmige oder flüssige Biomasse (z.B. Biogas / Biomethan)
  • feste Biomasse (z.B. Holzpellets)
  • Hybridheizung (z.B. Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel)
  • Wasserstoff (mit Übergangsvorschrift)
  • unvermeidbare Abwärme
Einsatz von Wasserstoff und Biogas / Biomethan

Als eine Möglichkeit der Wärmeversorgung wird seitens des GEG Wasserstoff genannt – wenngleich grüner Wasserstoff als Option für eine klimaschonende Wärmeversorgung derzeit noch in den Startlöchern steht. Voraussetzung ist, dass ein verbindlicher Fahrplan seitens der Kommune i.V.m. dem Netzbetreiber für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. 

Im Netzgebiet der Stadtwerke Wernigerode bestehen aktuell keine leitungsgebundenen Möglichkeiten für eine Versorgung mit Wasserstoff. Es sind zudem aktuell keine Gebiete innerhalb des Versorgungsnetzes bekannt, die bis 31.12.2044 über ein Wasserstoffnetz verfügen sollen. 

Eine weitere Option lt. GEG ist der Einsatz von Biogas / Biomethan. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wernigerode derzeit keine Belieferung von Kunden mit Biogas / Biomethan möglich. 

Fördermöglichkeiten für neue Heizungen in Bestandsgebäuden

Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage besteht für Eigentümer von Wohngebäuden seit dem 01.01.2024 eine an das GEG angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Es beinhaltet im Wesentlichen folgende Elemente:

  • Grundförderung von 30 % der Investitionskosten von neuen Heizungen (zusätzlich 5 % für Wärmepumpen, die Erd-, Wasser-, Abwasserwärme nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen)
  • Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit max. 40.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
  • Geschwindigkeitsbonus von 20 % (nimmt ab 2029 alle 2 Jahre um 3-%-Punkte ab und entfällt ab 2037)

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 % betragen. Die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus sind auf 30.000 EUR begrenzt.  

Neben den direkten Förderungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage können steuerliche Förderungen nach § 35c Einkommenssteuergesetz in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden direkt bei der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich die Erstellung eines vom Energieexperten erstellten individuellen Sanierungsfahrplans ebenfalls vom Staat bezuschussen zu lassen. Ein solcher Plan beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes und stellt eine Strategie für die nächsten 5 bis 10 Jahre auf, wie es sich individuell sanieren lässt. 

Detailierte Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: www.energiewechsel.de/geg.

Hinweis: Die auf dieser Seite getroffenen Aussagen sind rein informatorisch. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsauskunft dar. 

Weitere Informationen zum Thema:

Entwicklung des Wärmenetzes 
Um die Vorteile der Fernwärme für möglichst viele vor Ort nutzbar zu machen, bauen wir das örtliche Wärmenetz konsequent aus. 

Zentrales Wärmenetz

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