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Wärmewende vor Ort

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde in Deutschland der flächendeckende Umstieg auf klimaschonende Heizungen eingeleitet. Hintergrund ist, die Emissionen für die Wärme- und Warmwasserversorgung sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzieren. 

Kommunen, Energieunternehmen und Gebäudeeigentümer werden die Wärmewende in den nächsten Jahren mit Leben füllen. Als Versorgungsunternehmen stellen wir schon jetzt vor Ort die Weichen für eine klimaschonende und verlässliche Wärmeversorgung.

Vorgaben des GEG

Jede neu eingebaute Heizung muss zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es Übergangsfristen für den Heizungstausch. 

Hier erfahren Sie mehr, welche Regelungen ab 01.01.2024 gelten.

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Kommunaler Wärmeplan

Die Wärmeversorgung in Deutschlandweit wird   schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt. 

Der kommunale Wärmeplan gibt Einwohnern, Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie zukünftig lokal rechnen können.

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Zentrales Wärmenetz

Im Rahmen der Umstellung auf klimaschonendes Heizen wird der zentral vor Ort erzeugten Fernwärme eine bedeutende Rolle beigemessen. 

Um die Vorteile der Fernwärme für möglichst viele vor Ort nutzbar zu machen, bauen wir das örtliche Wärmenetz konsequent aus. 

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