Vorgaben des GEG
Gebäudeenergiegesetz
In Deutschland soll die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 komplett klimaneutral erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht.
Das gilt seit 01.01.2024
Entsprechend der Vorgaben des GEG muss in Neubaugebieten jede ab 01.01.2024 neu installierte Heizung ihre Wärme zu 65 % aus erneuerbaren Energien erzeugen. Im Falle von Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt die 65-%-Regel frühestens ab 2026.
Für Haus- und Wohnungseigentümer, die aktuell mit Öl oder Gas heizen, ändert sich erstmal nichts. Bestehende Heizungen können vorerst weiter betrieben werden und dürfen auch repariert werden (bis max. 2045).
Was passiert, wenn die alte Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann? In Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung ist auch dann ggf. noch der Einbau einer Gasheizung möglich. Jedoch müssen ab 2029 stufenweise ansteigende Anteile an erneuerbare Energien mit integriert werden.
Einbau eines neuen Heizsystems
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen sieht das GEG verschiedene Möglichkeiten vor. Eine Option bildet die Fernwärme. Haus- und Wohnungseigentümer die sich hierfür entscheiden, erfüllen automatisch die gesetzlichen Vorgaben.
Bei einem Heizungstausch können Haus- und Wohnungseigentümer lt. GEG auf nachfolgende pauschale Erfüllungsoptionen zurückgreifen. Auch Kombinationen sind zulässig.
- Anschluss an das Wärmenetz (Fernwärme)
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- gasförmige oder flüssige Biomasse (z.B. Biogas / Biomethan)
- feste Biomasse (z.B. Holzpellets)
- Hybridheizung (z.B. Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel)
- Wasserstoff (mit Übergangsvorschrift)
- unvermeidbare Abwärme
Mehr Informationen zum zentralen Wärmenetzes vor Ort finden Sie hier.
Kauf und Einbau einer neuen Heizungsanlage:
Für private Eigentümer von Wohngebäuden besteht seit dem 01.01.2024 eine an das GEG angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Sie beinhaltet im Wesentlichen folgende Elemente:
Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 % betragen. Die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus sind auf 30.000 EUR begrenzt. Förderung über die KfW für Eigentümer (Privatpersonen) von bestehenden Wohngebäuden: Zuschuss Nr. 458 |
Über die KfW gibt es für Unternehmen und Kommunen zudem folgende Fördermöglichkeiten :
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Erhältlich ist ferner ein Ergänzungskredit für den Heizungstausch und für weitere Effizienzmaßnahmen: zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 EUR. Diesen können Sie bei Ihrer Bank beantragen. |
Neben den direkten Förderungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage können steuerliche Förderungen nach § 35c Einkommenssteuergesetz in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden direkt bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. |
Effizienzmaßnahmen:
Die Anfertigung eines vom Energieexperten erstellten individuellen Sanierungsfahrplans wird ebenfalls vom Staat bezuschusst. Ein solcher Plan beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes und stellt eine Strategie für die nächsten 5 bis 10 Jahre auf, wie es sich individuell sanieren lässt. Die Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. |
Ferner kann eine Förderung für einzelne Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung oder Fenstertausch) bei der BAFA beantragt werden. Der Zuschuss umfasst bis zu 20 % (15 % plus 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans) bei max. förderfähigen Ausgaben von 30.000 EUR (60.000 EUR bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans). |
Heizungswegweiser des BMWK
Detaillierte Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: www.energiewechsel.de/geg. Mit dem Heizungswegweiser können Sie Schritt für Schritt die Anforderungen für Ihr Gebäude in Erfahrung bringen.
Weitere Informationen zum Thema:
Entwicklung der Fernwärme
Um die Vorteile der Fernwärme für möglichst viele vor Ort nutzbar zu machen, bauen wir das örtliche Wärmenetz konsequent aus.
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