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Kommunaler Wärmeplan

Die Zukunft der Wärmeversorgung vor Ort

Deutschland will laut Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden. Fast 40 % der CO2-Emissionen entstehen aktuell im Wärmesektor. Mehr als jede zweite Kilowattstunde Energie wird hier umgesetzt. Die Wärmewende ist daher entscheidend auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Wärmeplanung der Kommune: 

Damit Hauseigentümer eine fundierte Entscheidung über die Zukunft ihrer Heizung treffen können, sind Städte und Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Sie soll Sicherheit darüber geben, mit welcher Art von Wärmeversorgung Einwohner und Unternehmen vor Ort rechnen können.

Im Rahmen des kommunalen Wärmeplans wird festgelegt, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden sollen und wie die Wärmeversorgung auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden kann. Besondere Herausforderung dabei ist, dass die Gegebenheiten in jeder Ortschaft, jedem Stadtteil sehr unterschiedlich sind – angefangen von den Erzeugungsmöglichkeiten und Energiequellen, der bestehenden Infrastruktur bis zum Wärmebedarf. Es gilt daher örtlich den besten und effizientesten Weg zu ermitteln.

Die Fristen für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind nach Einwohnerzahl gestaffelt. Für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern – wie Wernigerode – muss der Wärmeplan bis 30.06.2028 erstellt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Entwicklung des Wärmenetzes 
Um die Vorteile der Fernwärme für möglichst viele vor Ort nutzbar zu machen, bauen wir das örtliche Wärmenetz konsequent aus. 

Zentrales Wärmenetz

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